top of page
![]() |
---|
Sie haben geerbt?
Wir unterstützen bei der
Erbschaft Steuererklärung!
Spezialisierung auf Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuererklärung
Steueroptimierte Gestaltungsberatung
Schenkungsteuererklärung
Immobilienbewertung nach dem BewG
Steueroptimierte Nachfolgeplanung
Planung von Vermögensübertragungen
Unternehmensbewertung nach dem BewG
Erstellung von Jahresabschlüssen
Einkommensteuererklärungen
Umsatzsteuervoranmeldungen
Führen von Finanz- und Lohnbuchhaltungen
Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen
Existenzgründung
Unternehmensberatung

Digital, diskret und integer
Betreuung von nationalen und internationalen Mandanten
Sie wurden aufgefordert eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben? Dann sind Sie hier genau richtig. Durch fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Nachfolgeplanung und Gestaltungsberatung kann für Sie ein erheblicher Steuervorteil entstehen.
Wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer kommt auf Sie zu?
Berechnen Sie jetzt kostenlos Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuer!
-
Unverbindliches ErstgesprächFür das Erstgespräch fällt kein Honorar an. In diesem ersten Gespräch können viele Fragen geklärt und die weiteren Schritte aufgezeigt werden. Das Erstgespräch wird über das Telefon oder per Videotelefonat geführt.
-
Ablauf zur Kontaktaufnahme1. Schritt: Kontakt aufnehmen per Telefon oder E-Mail Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (z.B. Erbschaftsteuererklärung, Schenkung, Bewertung Familienheim etc.) 2. Schritt: Unverbindliches Erstgespräch Hier können viele wichtige Fragen geklärt und die nächsten Schritte aufgezeigt werden. Das Gespräch ist für Sie kostenlos. Das Erstgespräch findet am Telefon oder per Videotelefonat statt.
-
Muss in jedem Fall eine Erbschaftsteuererklärung übermittelt werden?Nein! Eine Erschaftsteuererklärung muss nur dann bei dem Finanzamt eingereicht werden, wenn das Finanzamt dies ausdrücklich verlangt. Ohne eine Aufforderung vom Finanzamt, muss keine Erschaftsteuererklärung eingereicht werden. Es besteht jedoch eine Pflicht zur Anzeige einer Schenkung oder eines Erbes beim Finanzamt, wenn das Finanzamt nicht anderweitig von dem Vorgang Kenntnis erlangen kann (z.B. durch Notar).
-
Wie hoch ist das Honorar?Es fallen erst Kosten für Sie an, sobald diese an Sie ausdrücklich kommuniziert und schriftlich vereinbart wurden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und den Umfang der erbrachten Leistung. Das Honorar wird grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Beispielsweise liegt das Honorar bei einer Erbschaftsteuererklärung mit einem Vermögen von 1 Mio. Euro erfahrungemäß zwischen 2.500 Euro und 4.000 Euro netto. Das Honorar kann vollständig in der Erbschaftsteuererklärung angesetzt werden. Regelmäßig stellen die Kosten nur einen Bruchteil im Vergleich zu der erzielten Steuerersparnis dar.
-
SteuervertretungWir vertreten Sie vollumfänglich vor dem Finanzamt. Sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt, anderen Steuerberatern, Notaren etc. übernehmen wir für Sie und halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden, sodass Ihr Zeiteinsatz überschaubar bleibt.
-
Unsere MandantenWir betreuen Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet und in Einzelfällen auch aus dem Ausland. In der Regel sind unsere Mandanten Privatpersonen oder Unternehmer, die bereits zu laufenden steuerlichen Themen (Unternehmenssteuern, Buchhaltung etc.) von einem Steuerberater vertreten werden und uns nur für das Spezialgebiet "Erbschaft- und Schenkungsteuer" beauftragen. Zu unseren Mandanten zählen auch Familien oder Familienmitglieder, Angehörige von Verstorbenen, rechtliche Betreuer oder Menschen, die Ihren Nachlass steueroptimiert planen wollen oder einfach nicht wissen, wie eine Erbschaftsteuererklärung zu erstellen und was dabei zu beachten ist.
-
Ist 100% Steuerfreiheit möglich?Grundsätzlich Ja! In vielen Fällen fällt keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Beispielweise können 20 Mio. € Unternehmensvermögen zu 100% steuerfrei übertragen werden. Dies muss natürlich entsprechend gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

erbschaftsteuer-berater.de
bottom of page