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Sie wurden aufgefordert eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben? Dann sind Sie hier genau richtig. Durch fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Nachfolgeplanung und Gestaltungsberatung kann für Sie ein erheblicher Steuervorteil entstehen.

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  • Wie hoch ist das Honorar?
    Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und den Umfang der erbrachten Leistung. Das Honorar wird grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Beispielsweise liegt das Honorar bei einer Erbschaftsteuererklärung mit einem Vermögen von 1 Mio. Euro erfahrungemäß zwischen 2.500 Euro und 4.000 Euro netto. Das Honorar kann vollständig in der Erbschaftsteuererklärung angesetzt werden.
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